Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Hamburg-Stadtführung für den Ticketverkauf und die Vermittlung von Stadtführungen und -Rundfahrten, Hafenrundfahrten sowie diversen touristischen Aktivitäten.
Was wir machen
Sie können sich Stadtführungen und -Rundfahrten, Hafenrundfahrten sowie diverse touristische Aktivitäten auf der Website von Hamburg-Stadtführung ansehen. Der Vertrag über die Erbringung der jeweiligen Aktivität wird ausschließlich direkt zwischen Ihnen als Kunden/Leistungsempfänger und dem entsprechenden Anbieter/Stadtführer/Leistungserbringer geschlossen (siehe §3 „Leistungsvereinbarung“). Wenn der Kunde eine Aktivität auf der Website von Hamburg-Stadtführung kauft, dann kauft er nichts von uns, sondern direkt vom Anbieter/Leistungserbringer. Leistungsvereinbarungen werden von uns im Namen und für Rechnung der Anbieter/Leistungserbringer abgeschlossen. Wir agieren als Handelsvertreter für die Anbieter/Leistungserbringer und sind von diesen beauftragt und bevollmächtigt, Geschäfte direkt zwischen ihnen und den Kunden/Leistungsempfänger und für Rechnung der Anbieter/Leistungserbringer abzuschließen und Zahlungen von den Kunden/Leistungsempfängern einzuziehen. Wir bieten selbst keinerlei Aktivitäten an und werden daher nicht der Vertragspartner des Kunden bei einer Leistungsvereinbarung. Wir treten nicht selbst als Veranstalter und auch nicht als Vermieter, Verkäufer oder sonstiger Vertragspartner in Bezug auf die Leistungsvereinbarung mit dem Kunden auf. Dieses gilt insbesondere für alle Aktivitäten die mit der Besichtigung und dem Besuch der Elbphilharmonie in Zusammenhang stehen. Für die Vermittlung der Leistungsvereinbarung erhalten wir vom Anbieter/Leistungserbringer eine Provision.
§ 1 Geltungsbereich der AGB, Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), gelten für alle Verträge, die ein Kunde/Leistungsempfänger mit Hamburg-Stadtführung, Clemens-Schultz-Straße 8 in 20359 Hamburg, abschließt hinsichtlich der von Hamburg-Stadtführung im Online-Shop angebotenen Tickets für Stadtführungen und -Rundfahrten, Hafenrundfahrten sowie diversen touristischen Aktivitäten die nicht von Hamburg-Stadtführung selbst durchgeführt werden.
(2) Gegenstand des in diesen AGB geregelten Vertrages zwischen dem Kunden und Hamburg-Stadtführung ist ausschließlich der Ticketverkauf und die Vermittlung für die unter (1) beschriebenen Veranstaltungen. Soweit es die Durchführung der jeweils betroffenen Veranstaltung angeht, gelten ausschließlich die gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter/Leistungserbringer.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde/Leistungsempfänger Hamburg-Stadtführung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem Hamburg-Stadtführung dem Kunden/Leistungsempfänger die Buchung auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform bestätigt.
(2) Die dargestellten Angebote sind als unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden/Leistungsempfänger zu verstehen.
(3) Die Angebotsabgabe durch den Kunden/Leistungsempfänger erfolgt bei Nutzung des Shop-System mittels folgender Schritte:
- Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (Menge, Datum, Uhrzeit etc.)
- Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ um das gewünschte Produkt in den Warenkorb zu legen.
- Im Warenkorb klicken Sie auf „Tickets buchen“ und mit der Eingabe der persönlichen Daten fortzufahren.
- Anschließend erfolgt die Eingabe der persönlichen Daten sowie Rechnungsadresse und wird mit „weiter zu Schritt 2“ bestätigt.
- Es folgt die Auswahl der Bezahlmethode und wird mit „weiter zu Schritt 3“ bestätigt.
- In Schritt 3 überprüfen Sie Ihre Daten und Produkte auf Vollständigkeit und können über den Button „Jetzt kaufen“ kostenpflichtig bestellen.
Durch den Klick auf „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde/Leistungsempfänger gegenüber Hamburg-Stadtführung ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.
(4) Hamburg-Stadtführung kann das Angebot des Kunden im Sinne vorstehend (3) innerhalb von 1 Tag annehmen,
– indem dem Kunden/Leistungsempfänger eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt wird (maßgeblich für die Fristwahrung ist dann der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden), oder
– indem dem Kunden das bestellte Ticket zur Verfügung gestellt wird (maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Kunden/Leistungsempfänger), oder
– indem der Kunde nach Abgabe seiner Bestellung zur Zahlung aufgefordert wird.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem die erste der vorgenannten Alternativen eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
(5) Der Kunde hat auch die Möglichkeit Bestellungen über alternative Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon und/oder E-Mail) aufzugeben. In diesem Fall unterbreitet Hamburg-Stadtführung dem Kunden nach vorheriger Besprechung am Telefon ein Angebot per E-Mail. Auch hierfür geltend die vorliegenden AGB im Übrigen. Der Kunde hat die Möglichkeit das Angebot binnen fünf Tagen nach Erhalt anzunehmen. Dies erfolgt durch Erklärung per E-Mail durch direktes Antworten auf die Angebotsemail von Hamburg-Stadtführung
(6) Gibt der Kunde über das Shop-System sein Angebot ab, so wird der Vertragstext von Hamburg-Stadtführung gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext vom Shop-System archiviert und kann ggf. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
(7) Gibt der Kunde über das Shop-System sein Angebot ab, so kann er seine Angaben bis zum Klick auf „Jetzt kaufen“ laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung durch Klick auf „Jetzt kaufen“ noch einmal im Bestätigungsfenster (siehe oben „Schritt 3“) angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
(8) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
(9) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und Hamburg-Stadtführung erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung, ggf. auch per Telefon. Der Kunde ist deshalb – um eine reibungsfreie Abwicklung zu gewährleisten – verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm an Hamburg-Stadtführung – sei es durch das Shopsystem oder im Zusammenhang mit einer Anfrage nach (5) angegebene E-MailAdresse bzw. Telefonnummer zutreffend ist und dort Anrufe bzw. E-Mails empfangen werden können. Der Kunde muss dabei außerdem sicherstellen, dass an ihn von Hamburg-Stadtführung übersandte E-Mails auch im Posteingangskorb angelangen können, insbesondere sind ggf. verwendete SPAM-Filter vom Kunden entsprechend einzurichten.
(10) Nach einer von dem Kunden/Leistungsempfänger durch die oben beschriebenen Punkte abgeschlossenen Bestellung, wird Hamburg-Stadtführung die erforderlichen Informationen/Daten an den entsprechenden Anbieter/Leistungserbringer weiterleiten, so dass eine ordentliche Durchführung der Aktivität garantiert werden kann.
§ 3 Leistungsvereinbarung
(1) Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform vereinbart sind.
(2) Wenn der Kunde/Leistungsempfänger eine Aktivität auf der Website von Hamburg-Stadtführung aussucht und kauft, schließt er direkt mit dem Anbieter/Leistungserbringer einen Vertrag. Beim Abschluss des Vertrages treten wir als Handelsvertreter des Anbieters/Leistungserbringers auf.
(3) Indem der Kunde/Leistungsempfänger die Schaltfläche „Jetzt bezahlen“ am Ende des Bestellprozesses anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter ab, der die Aktivität erbringen wird. An das Angebot ist der Kunde/Leistungsempfänger zwei Werktage gebunden. Nach Erhalt des Angebots senden wir dem Kunde/Leistungsempfänger im Auftrag des Anbieters eine automatische Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Die Anbieter/Leistungserbringer können ihren jeweiligen Angeboten auf der Website von Hamburg-Stadtführung ihre eigenen Geschäftsbedingungen hinzustellen („Anbieter-AGB“). Bitte lesen Sie sich diese Anbieter-AGB genau durch, weil sie wichtige Informationen – zum Beispiel zu Stornierungsoptionen oder -bedingungen – enthalten können. Die Anbieter-AGB haben keinen Einfluss auf die Beziehung des Kunden/Leistungsempfängers zu Hamburg-Stadtführung oder unsere gesetzlichen Rechte. Im Fall eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung der Anbieter-AGB und einer Bestimmung der AGB von Hamburg-Stadtführung, hat für die Beziehung zwischen dem Kunden/Leistungsempfänger und dem Anbieter die Bestimmung Gültigkeit, die für den Kunden/Leistungsempfänger vorteilhafter ist.
(5) Das Angebot wird von Hamburg-Stadtführung im Namen und im Auftrag des Anbieters/Leistungserbringers angenommen, indem der Kunde/Leistungsempfänger eine im Namen und im Auftrag des Anbieters/Leistungserbringers ausgestellte Buchungsbestätigung und gegebenenfalls Zugang zu einem Voucher/Ticket (entweder ein mobiler Voucher oder ein downloadfähiger PDF-Voucher/Ticket) und eine Zahlungsbestätigung erhält. Wir behalten uns das Recht vor, Vertragsangebote nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
(6) Der Vertrag zwischen dem Kunden/Leistungsempfänger und dem Anbieter/Leistungserbringer wird in keinem gesonderten Vertragstext dargelegt. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem bestellten Produkt (das heißt, der Beschreibung der von dem Kunden/Leistungsempfänger ausgewählten Aktivität), den geltenden Bestimmungen in Abschnitt §3 der AGB von Hamburg-Stadtführung und – soweit vorhanden und zutreffend – den Anbieter-AGB.
(7) Der Kunde/Leistungsempfänger muss in der Bestellbestätigung unverzüglich überprüfen, ob alle Daten korrekt angegeben sind.
(8) Nimmt der Kunde/Leistungsempfänger einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise, gesundheitlicher Probleme oder aus anderen Gründen nicht oder nur unvollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.
§ 4 Widerruf/Widerrufsrecht
Bei Widerruf der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 75% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, ist der Kunde zur Zahlung von 25% des Preises verpflichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 7 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 50% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, ist der Kunde zur Zahlung von 50% des Preises verpflichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 24 Stunden vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 25% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist der Kunde zur Zahlung der 75% des Preises verpflichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung unterhalb von 24 Stunden, oder bei unangekündigtem Nichterscheinen, ist der Kunde zur Zahlung von 100% der Kosten verpflichtet.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen (schriftlich, Mail, SMS).
§ 5 Ausschluss
Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierte Personen von einer Führung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Tour-Geldes oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht nicht.
§ 6 Haftung
6.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Führung.
6.2. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nur für solche Schäden, für die den Veranstalter ein Verschulden trifft und das auch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
6.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn der Veranstalter hier als Vermittler aufgetreten ist.
6.4. Sofern Minderjährige an einer Führung teilnehmen, haften die Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten.
6.5. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Veranstalter, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.6. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die der Teilnehmer verloren hat. Er haftet auch nicht für durch andere Teilnehmer oder fremde Dritte beschädigte Gegenstände.
6.7. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.8. Bei Kooperationen mit anderen Geschäftspartnern haftet der Veranstalter nicht für deren Angebote. Dies gilt insbesondere für die von Kooperationspartnern kostenfrei zur Verfügung gestellten Gutscheine. Der Veranstalter kann, auch kurzfristig, die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aufkündigen, wenn es Gründe gibt, die dies notwendig machen, z.B. die Speisen eines Restaurants qualitativ nachlassen sollten.
Die jeweils aktuellen Kooperationspartner stellt der Veranstalter auf seiner Webseite vor, die dem Kunden durch Hinweise auf die Gutscheine (entsprechende Links und Email) bekannt gemacht wurden.
Ein Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 7 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Veranstalters, soweit der Kunde im Handelsregister eingetragener Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: Februar 2023